Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen – Marc Beierstedt Photography
I. Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
- Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich durch den Fotografen anerkannt wurden.
II. Auftragserteilung
- Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald der Auftraggeber das Angebot des Fotografen schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) angenommen hat oder eine vereinbarte Anzahlung geleistet wurde. Mündliche Zusagen oder Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Zahlung der Anzahlung als verbindlich.
III. Honorar und Vergütung
- Es gilt das bei Vertragsschluss vereinbarte Honorar.
- Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
- Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Bildmaterials zu begleichen.
- Nebenkosten wie Genehmigungen für Locations, Requisiten sowie Fahrtkosten (ab 50 km Entfernung vom Wohnort des Fotografen) trägt der Auftraggeber. Ab 200 km Entfernung kommen Übernachtungskosten hinzu.
- Sollte der Auftraggeber während eines Fototermins eine Verlängerung wünschen, kann dies nach Absprache erfolgen. Das Honorar erhöht sich dann entsprechend des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes.
- Beauftragt der Fotograf im Namen des Auftraggebers Dritte (z. B. für spezielle Leistungen), so geschieht dies in Absprache und auf Rechnung des Auftraggebers. Beispiele hierfür sind z. B. Second-Shooter, Drohnenaufnahmen, Fotogenehmigungen oder besondere Requisiten. Die Kosten für solche Leistungen werden transparent in Rechnung gestellt.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Bilddaten und Fotoprodukte Eigentum des Fotografen.
IV. Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch.
- Die private Nutzung umfasst ausdrücklich auch die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Dabei ist eine Namensnennung des Fotografen erwünscht.
- Jede weitergehende Nutzung (z. B. kommerzielle Veröffentlichungen, Weiterverkauf) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
V. Nutzung der Bilder durch den Fotografen
- Der Fotograf freut sich, ausgewählte Bilder zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) nutzen zu dürfen.
- Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen (z. B. aus Gründen der Privatsphäre oder zum Schutz von Minderjährigen), reicht ein kurzer Hinweis. In diesem Fall werden die Bilder selbstverständlich nicht veröffentlicht.
VI. Rechte Dritter
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Aufnahmen bereitgestellten Objekte, Vorlagen oder Orte frei von Rechten Dritter sind bzw. die entsprechenden Genehmigungen vorliegen.
- Der Auftraggeber stellt den Fotografen von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen könnten.
VII. Künstlerischer Gestaltungsspielraum
- Der Fotograf arbeitet im eigenen künstlerischen Stil, den der Auftraggeber mit Buchung akzeptiert. Wünsche und Anregungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Es kann nicht garantiert werden, dass bei Reportagen alle anwesenden Gäste fotografiert werden. Der Fotograf bemüht sich aber, besondere Wünsche zu erfüllen.
- Die Bildauswahl für die finale Lieferung erfolgt durch den Fotografen.
VIII. Reklamationen
- Reklamationen zu gelieferten Bildern sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Danach gelten die Bilder als abgenommen.
- Änderungswünsche nachträglich sind möglich, werden jedoch gesondert berechnet.
IX. Rücktritt und Terminänderung
- Bei Absagen ab 6 Monaten vor dem vereinbarten Termin wird die Hälfte der Anzahlung als Reservierungsgebühr einbehalten.
- Bei Absagen ab 3 Monaten vor dem vereinbarten Termin wird die gesamte Anzahlung als Reservierungsgebühr einbehalten.
- Sollte der Termin verschoben werden, kann die Anzahlung auf einen neuen Termin angerechnet werden, sofern dies zeitlich möglich ist.
- Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
X. Haftung
- Für Schäden an Ausrüstung, die durch den Auftraggeber oder Gäste verursacht werden, kann der Fotograf Ersatzansprüche geltend machen.
- Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fotografen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Die Einholung von Genehmigungen (z. B. für Kirchen, Schlösser, Parks) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
- Sollte der Fotograf unverschuldet (z. B. durch Krankheit, Unfall) nicht erscheinen können, übernimmt er keine Haftung für daraus entstehende Schäden, bemüht sich aber um eine Ersatzlösung.
XI. Höhere Gewalt
- Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Umweltbedingungen) nicht stattfinden, verzichten beide Parteien auf gegenseitige Schadenersatzforderungen.
- Der Fotograf unterstützt den Auftraggeber im Falle eines Ausfalls nach Möglichkeit bei der Suche nach Ersatz, kann dies jedoch nicht garantieren.
XII. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Damit die Aufnahmen reibungslos gelingen, stellt der Auftraggeber dem Fotografen rechtzeitig alle relevanten Informationen zur Verfügung.
- Am Veranstaltungstag sollte ein ungestörtes Arbeiten möglich sein (z. B. Zugang, Zeitplanung).
XIII. Leistungsstörungen
- Wird die vorgesehene Zeit aus Gründen, die nicht der Fotograf zu vertreten hat, wesentlich überschritten, kann ein zusätzliches Honorar nach vereinbartem Stundensatz berechnet werden.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
XIV. Datenschutz
- Der Fotograf behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben (DSGVO).
- Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des Fotografen einsehbar.
XV. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.